Maik Knauf & Coll.
Verbraucherinsolvenz


Für wen gilt die Verbraucherinsolvenz?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist auf Personen zugeschnitten, die nicht selbstständig wirtschaftlich tätig sind, eventuell waren, aber dann nicht mehr als 19 Gläubiger haben und keine Verbindlichkeiten an ehemalige Arbeitnehmer, Sozialversicherungen oder das Finanzamt haben, es kommt damit vor allem für Arbeitnehmer, aber auch für Rentner, Pensionäre und Arbeitslose infrage. Aber auch für ehemalige
GmbH-Geschäftsführer, Freiberufler z.B. mit reinen Bankschulden.

Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist, dass der
Schuldner entweder bereits zahlungsunfähig geworden ist oder ihm
Zahlungsunfähigkeit droht. Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen
Zahlungspflichten nicht erfüllen kann; Zahlungsunfähigkeit droht, wenn
der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die

bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
 
   
Der Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Das Verbraucherinsolvenzverfahren verläuft in zwei grundsätzlichen Phasen ab.

Phase I

Zunächst muss der Schuldner versuchen, eine Bereinigung seiner Schulden durch eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans
zu erreichen. Hier benötigt der Schuldner zum Ersten mal unsere Hilfe.
Wir helfen die Schuldenunterlagen zu ordnen um einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners zu erhalten. Wir erfassen gemeinsam die Daten in einer für das Verfahren speziell entwickelten Software, erstellen die Briefe an die Gläubiger inklusive eines Schuldenbereinigungsplanes bzw. der Prognose- berechnung mit Gläubigerübersicht. Nur wenn der Versuch der außergerichtlichen Einigung scheitert, wird ein gerichtliches Verfahren, die Phase II, notwendig.

Phase II

Hier benötigt der Schuldner zum Zweiten mal unsere Hilfe. Wir erfassen gemeinsam weitere Daten in die für das Verfahren
speziell entwickelte Software und erstellen anschließend die zur
Eröffnung des Verfahrens notwendigen Formulare nebst Anlagen. Das Verfahren selbst wird eingeleitet durch den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Das Gericht kann nun seinerseits versuchen, selbst eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern auf Grund des vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplans herbeizuführen. Es hat dabei unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Zustimmung einzelner Gläubiger zum Schuldenbereinigungsplan zu ersetzen.
Bestehen nach Einschätzung des Gerichts keine Chancen, dass der
Schuldenbereinigungsplan angenommen wird, kann es sogleich die
Fortsetzung des Eröffnungsverfahrens anordnen. Wird auf das
Schuldenbereinigungsverfahren verzichtet oder scheitert der gerichtliche Einigungsversuch, so wird in einer weiteren Verfahrensstufe ein vereinfachtes, auf den Verbraucher zugeschnittenes Insolvenzverfahren durchgeführt.
An das Verfahren schließt sich die Wohlverhaltenszeit an. Diese dauert sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wird
sie erfolgreich durchlaufen, dann spricht das Gericht anschließend die Restschuldbefreiung aus.

ENDLICH: die Restschuldbefreiung

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, von Ihren Schulden befreit zu werden. Dazu müssen Sie das gesetzliche Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren durchführen.
Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist Ihre
Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Diese ist erreicht, wenn Ihr monatliches Einkommen dauerhaft nicht mehr ausreicht, die fixen Lebenshaltungskosten und die fälligen Raten und Rechnungen zu bezahlen.
Wenn Sie in eine solche Situation geraten sind, stehen wir und unsere Kooperationspartner Ihnen zur Seite.

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Unsere Arbeit umfasst

- Schuldenberatung / Regulierung,
- Finanzberatung,
- Insolvenzvorbereitungen,
- Versicherungsfragen,
- Sozialberatung,
- Büroservice

Wir sind für alle Privat-personen und Gewerbe-treibenden da!
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* Wir üben keinerlei Rechtsberatung aus. Für rechtsberatende Tätigkeiten müssen geeignete Personen oder Institutionen von Kunden separat beauftragt werden. Wir erbringen ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.