Für wen gilt die Verbraucherinsolvenz?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist auf Personen
zugeschnitten, die nicht selbstständig wirtschaftlich tätig sind,
eventuell waren, aber dann nicht mehr als 19 Gläubiger haben und keine
Verbindlichkeiten an ehemalige Arbeitnehmer, Sozialversicherungen oder
das Finanzamt haben, es kommt damit vor allem für Arbeitnehmer, aber
auch für Rentner, Pensionäre und Arbeitslose infrage. Aber auch für
ehemalige
GmbH-Geschäftsführer, Freiberufler z.B. mit reinen
Bankschulden.
Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist, dass der
Schuldner entweder bereits zahlungsunfähig geworden ist oder ihm
Zahlungsunfähigkeit droht. Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen
Zahlungspflichten nicht erfüllen kann; Zahlungsunfähigkeit droht, wenn
der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die
bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.