Für wen gilt die Regelinsolvenz?
Das Regelinsolvenzverfahren ist auf Personen zugeschnitten,
die selbständig sind, oder selbständig waren und a) mehr als 19 Gläubiger
haben, oder b) Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (Lohn/Gehalt)
oder c) Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter
Lohnsteuer bestehen, es kommt damit vor allem für Selbständige bzw.
ehemalige Selbständige infrage.
Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist, dass der
Schuldner entweder bereits zahlungsunfähig geworden ist oder ihm
Zahlungsunfähigkeit droht. Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen
Zahlungspflichten nicht erfüllen kann; Zahlungsunfähigkeit droht, wenn
der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die
bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.