Maik Knauf & Coll.
Schuldenfrei durch vergleiche


Gläubigervergleiche statt Insolvenz

Weniger bekannt jedoch vorteilhafter ist sich durch einen  Vergleich mit den Gläubigern zu einigen. Dadurch entfällt die Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Nur wenn durch den Vergleichsversuch keinen Erfolg erzielt werden kann, wird im nächsten Schritt das Insolvenz-Verfahren beantragt.
Nachstehend geben wir einen Überblick zu den Möglichkeiten eines Gläubigervergleichs.
 
   
Der Vorteil eines Gläubigernvergleiches

Beim Gläubigervergleich lassen sich die Gesamtschulden meist auf einen geringen Bruchteil der vorherigen Schulden senken. Die Vergleichsvorschläge sind meist erfolgreich, weil der Gläubiger vor die Alternative steht, entweder den Vergleich anzunehmen oder womöglich gar kein Geld mehr zu bekommen, weil der Schuldner sonst das Insolvenzverfahren einleitet.

Die Vergleichssumme wird dabei in der Regel in einer Einmalzahlung oder in
Kleinstraten über sechs Jahre abgezahlt.

Hierbei ist es meist ungünstig, wenn der Schuldner seinen Gläubigern selbst einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Ein Laie zieht gegenüber Banken, Inkassounternehmen und anderen Gläubigern leicht den Kürzeren, weil dem Schuldner die Erfahrungen für diese Vergleiche mit den Gläubigern fehlt. Gute Chancen haben dagegen professionell formulierte Vergleichsanschreiben, die den Gläubigern vom Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle zugestellt werden - schon der Briefkopf zeigt hier Wirkung. Für den Fall, dass der Vergleich scheitern sollte, wird daher den Gläubigern die Einleitung des Insolvenzverfahrens angekündigt.

Wer einen ernsthaften Vergleich anstrebt und das Insolvenzverfahren abwenden will, sollte eher eine geeignete Stelle wählen die sich mit diesen Themen gut auskennt. Die meisten Schuldnerberatungsstellen konzentrieren sich nämlich überwiegend auf den so genannten "Nullplan", sofern nur geringes Einkommen vorliegt. Beim Nullplan wird den Gläubigern nicht mehr angeboten, als dieser beim Insolvenzverfahren eventuell an pfändbaren Beträgen erhalten würden. Nur die Mindestvergütung des Treuhänders von etwa 10 Euro pro Monat würde dann von dem pfändbaren Beträgen vorher abgezogen. In den überwiegenden Fällen lehnen Gläubiger diesen Nullplan fast immer ab. Wer den Gläubigern einen Nullplan vorschlägt sollte wissen, damit fast nie einen erfolgreichen Vergleich zu erzielen.

Ein "günstiger" Gläubigervergleich gegenüber dem Insolvenzverfahren hat jedoch durchaus Vorteile, nämlich:

  • die schnellere Löschung aus dem Schuldenregister, ggf. die sofortige Löschung.
  • die schnellere Löschung der negativen Schufa, ggf. sogar sofortige Löschung.
  • weniger Probleme mit dem eigenen Girokonto.
  • je nach Vergleich keine oder weniger Probleme bei der Eröffnung eines Geschäftskontos.
  • die aufwändige Antragstellung für das Insolvenzverfahren entfällt.
  • die Gebühren für den Treuhänder beim Insolvenzverfahren entfallen, also mindestens jährlich 120 Euro für sechs Jahre, insgesamt mindestens 720 Euro.
  • die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren von etwa 1.500 Euro entfallen. Die können zwar per Antrag gestundet werden, erlöschen aber nicht nach sechs Jahren wie die übrigen Schulden. Erst wenn der Schuldner auch dann die Kosten vier weitere Jahre nicht aufbringen kann, werden ihm die Gerichtskosten erlassen (§ 4b Abs. 2 S. 4 InsO).
  • Schnellere Schuldenbefreiung.

In Das Endziel ist das selbe >> In 6 Jahren Schuldenfrei


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