Das
P-Konto ist eine Spezialform des Girokontos. Jedes Kreditinstitut
ist verpflichtet auf Wunsch bzw.
Antrag des Kunden, ein bestehendes
Konto in ein Pfändungsschutzkonto
umzuwandeln(Gesetzliche Pflicht ab
dem 1.7.2010).
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Basispfändungsschutz über monatlich 985,15€
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Unabhängig von der Art der Einkünfte
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Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen!
- Erhöhung des Freibetrags bei
Je nach Bank ist hier mit unterschiedlichen Gebühren zu rechnen,
die etwas höher als die üblichen Gebühren sein können.
Keine Kontosperrungen mehr möglich!